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Aegrynformerly BOHA-Group

Aegryn — Legal

Richtlinie zur Nutzung künstlicher Intelligenz

Gültig ab 2. August 2026 — EU-KI-Verordnung Art. 50

EU AI Act — Article 50

Gültig ab 2. August 2026 — EU-KI-Verordnung Art. 50

1. Regulatorischer Rahmen

Artikel 50 der Europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz (EU KI-Gesetz, Verordnung EU 2024/1689) ist seit dem 2. August 2026 anwendbar. Aegryn, als Betreiber von KI-Systemen zur Inhaltsgenerierung, verpflichtet sich zur Einhaltung der daraus resultierenden Transparenzpflichten.

2. Umfang des KI-Einsatzes bei Aegryn

Aegryn nutzt generative KI-Systeme zur Unterstützung der Erstellung redaktioneller Inhalte (Blog-Artikel, Marktberichte, Branchenanalysen). Diese Systeme werden nicht zur autonomen Erstellung von Inhalten von öffentlichem Informationsinteresse eingesetzt — jeder Inhalt wird vor der Veröffentlichung von Menschen geprüft.

3. Redaktionelle Verantwortung

Gemäß der Ausnahmeregelung in Artikel 50 Absatz 4 des EU-KI-Gesetzes unterliegen alle KI-unterstützten Inhalte, die auf aegryn.com veröffentlicht werden, einer menschlichen Prüfung und redaktionellen Kontrolle. Aegryn übernimmt die volle redaktionelle Verantwortung für diese Veröffentlichungen.

4. Was wir tun und nicht tun

Ce que nous faisons

  • Wir prüfen systematisch alle KI-unterstützten Inhalte vor der Veröffentlichung
  • Wir fügen bei mit KI verfassten Artikeln einen redaktionellen Hinweis hinzu
  • Wir dokumentieren intern unseren Überprüfungsprozess

Ce que nous ne faisons pas

  • Wir veröffentlichen keine Deepfakes (KI-generierte Bilder, Audio oder Video, die reale Personen darstellen)
  • Wir veröffentlichen keine ungeprüften Inhalte von öffentlichem Informationsinteresse
  • Wir übertragen unsere redaktionelle Verantwortung nicht an ein KI-System

5. Kontakt

Bei Fragen zu unserer KI-Nutzungsrichtlinie: contact@boha-group.com